Betriebliche Altersvorsorge – worauf es in Zukunft ankommt

Mittlerweile wissen nahezu alle Verbraucher, dass die gesetzliche Rente alleine auf keinen Fall ausreichen wird, um den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen zu können. Neben dem privaten Sparen für den Ruhestand besitzt eine Betriebsrente in angemessener Höhe große Bedeutung für die Sicherung des bisherigen Lebensstandards im Alter. Doch nur in etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen gibt es bislang betriebliche Altersvorsorge.

Automatische Entgeltumwandlung

Vor diesem Hintergrund machte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor kurzem mehrere Vorschläge, um diese Quote zu erhöhen. Der GDV fordert, dass künftig Arbeitgeber einen gewissen Teil des Gehalts der Arbeitnehmer automatisch in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln. Der Mitarbeiter hat dann drei Monate Zeit, um dieser Entgeltumwandlung zu widersprechen. Auf diese Weise kann die Beteiligung an den betrieblichen Altersvorsorgesystemen erheblich erhöht werden. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass der zwangsweise Abschluss eines Vertrags zum Ansparen einer Betriebsrente nicht für jeden vorteilhaft ist. Im Alter werden die ausgezahlten Betriebspensionen im Wege der nachgelagerten Besteuerung mit Einkommensteuer belastet. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt außerdem der Abzug von Krankenkassenbeiträgen. Darüber hinaus ist die Vererbbarkeit von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge sehr eingeschränkt.

Weitere Maßnahmen

Darüber hinaus schlägt der GDV vor, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorgeverträge zu erhöhen, indem die Grenze, bis zu der Beiträge sozialversicherungsfrei eingezahlt werden können, deutlich erhöht wird. Statt wie bisher bis zu 4 Prozent sollen künftig bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ohne Belastung mit Beiträgen zur Sozialversicherung für betriebliche Altersvorsorgeprodukte zurückgelegt werden können. Darüber hinaus verlangt der GDV, dass Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Leistungen aus Betriebsrenten beziehen können, ohne dass sie wie bislang auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden. Damit wird auch diesem Personenkreis ermöglicht, mit einer Betriebsrente wirksam für den Ruhestand vorzusorgen.

Politischer Handlungsbedarf

Es steht außer Frage, dass die Politik die Anreize für Verbraucher erhöhen muss, fürs Alter zu sparen. Der Verzicht auf die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung ist eine sinnvolle Maßnahme, dieses Ziel zu erreichen. Die automatische Entgeltumwandlung wird dagegen skeptisch gesehen. Gerade in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist es wenig ratsam, zwangsweise Altersvorsorgeverträge abzuschließen, die unattraktive Garantiezinsen auf Jahrzehnte festschreiben. Der mündige Bürger sollte vielmehr aus eigener Initiative eine effiziente Sparform für seine Altersversorgung wählen können.

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