Neue Ansätze bei der betrieblichen Altersvorsorge

In einem Konzeptpapier fordert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, um der Rentenproblematik wirksam entgegentreten zu können. Dabei sollten Arbeitgeber das Recht eingeräumt bekommen, Gehaltsbestandteile generell in Pensionsansprüche umzuwandeln, solange der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Monaten widerspricht. Darüber hinaus wurden vom GDV grundlegende Änderungen und Erweiterungen vorgeschlagen, die allerdings noch einiger weitergehender Überlegungen bedürfen.

Betriebliche Altersvorsorge auf neuen Wegen

Bislang haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf die Gehaltsumwandlung von bis zu vier Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dabei kann sowohl der Durchführungsweg als auch die rückdeckende Versicherungsgesellschaft vom Arbeitgeber bestimmt werden, wobei der Mindestanspruch auf eine Direktversicherung besteht. Die Rendite entsteht bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieben Altersvorsorge aufgrund der Einsparung bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, denn auch die Lebensversicherer haben angesichts der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen Mühe, weiterhin rentabel zu wirtschaften. Die nachgelagerte Besteuerung sowie Krankenversicherungspflicht macht aber einiges wieder zunichte, so dass insbesondere Privatversicherte oder Geringverdiener von diesem Vorsorgemodell profitieren. Nun will der GDV die arbeitnehmerfinanzierten Instrumente der betrieblichen Altersvorsorge stärken, indem durch Arbeitgeber quasi pauschal Gehaltsbestandteile in Ansprüche aus einer Betriebspension umgewandelt werden. Der Arbeitnehmer könnte demnach innerhalb von drei Monaten Einspruch gegen diese Regelung erheben.

Größerer Zuspruch erwartet

Der GDV verweist zur Begründung auf vergleichbare Modelle im Ausland, die eine hohe Beteiligungsquote verzeichnen können. Damit diese Versorgung interessanter wird, sollte über eine reduzierte Anrechnung der Betriebspension auf die Grundsicherung nachgedacht werden. Des Weiteren empfiehlt der GDV die Anhebung des Anteils zur Gehaltsumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, wobei die Sozialversicherungsfreiheit der umgewandelten Gehaltsbestandteile nicht verändert werden sollte. Allerdings reagierte der Vertreter des GDV auf die Rückfrage nach der Höhe der Provisionen äußerst zurückhaltend. Das Modell der Gehaltsumwandlung ist durchaus attraktiv und stellt mit Sicherheit im Moment die beste Lösung für die Altersvorsorge dar, zumal sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Sozialabgaben einsparen. Allerdings liegt darin auch ein Problem, denn die Ansprüche an Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung reduzieren sich so ebenfalls. Auch die Frage der Steuern im Rentenbezug ist noch zu klären, da die nachgelagerte Besteuerung nicht unerheblich ausfällt.

Betriebliche Altersvorsorge – neue Wege notwendig

Mit einer generellen Umwandlung von Gehaltsbestandteilen empfiehlt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine vollkommen neue Herangehensweise in der betrieblichen Altersversorgung. Des Weiteren sollte der umwandelbare Beitrag auf bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze unter Beibehaltung der Sozialabgabenfreiheit angehoben werden, um diese interessante Möglichkeit zur Altersversorgung zu stärken. Allerdings ist dieses Modell nicht unumstritten, da zum einen im Rentenbezug Krankenversicherungsbeiträge und zum anderen Steuern zu zahlen sind. Außerdem reduzieren die umgewandelten Gehaltsbestandteile die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Krankentagegeldleistungen sowie Arbeitslosenbezüge. Um einen gangbaren Weg zur Stärkung dieses Versorgungsinstrumentes zu finden, werden wohl noch einige Überlegungen notwendig sein. Weitere Informationen über die betriebliche Altersvorsorge erhalten Sie in diesem Artikel.

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