Altersvorsorge besser als gedacht

Eine kürzlich von der Initiative Finanzmarktwächter des Bundesverbands der Verbraucherzentrale veröffentlichten Studie über die Qualität von Finanzprodukten für die Altersvorsorge kommt zu dem Ergebnis, dass diese als mangelhaft einzustufen ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) widerspricht dieser Aussage in einer Stellungnahme und belegt, dass die Kritik an den Vorsorgepolicen im Wesentlichen unbegründet ist. Die Veröffentlichung von unqualifizierten Urteilen über Altersvorsorgeversicherungen führt nach der Auffassung des GDV zu einer Verunsicherung der Verbraucher, die deswegen teilweise auf eine ausreichende Altersabsicherung ganz verzichten.

Nicht geeignete Stichprobe und widersprüchliche Beurteilungen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen untersuchte bei seiner Studie knapp 300 Fälle aus fünf Verbraucherzentralen. Dabei handelt es sich um eine Negativauswahl, weil nur Beratungen geprüft wurden, bei denen es nachträglich zu Beschwerden kam. Eine solche Datenbasis ist zum einen viel zu klein und zum anderen nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit aller Versicherungskunden. Aus diesem Grund können nach Auffassung des GDV aus dieser Stichprobe keine tragfähigen Schlüsse auf die Qualität von Beratung und Altersvorsorgeprodukten allgemein abgeleitet werden. Darüber hinaus bemängelt der GDV, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf der Basis von sich widersprechenden Kriterien urteilt. Es wird bei verschiedenen Riesterprodukten für die Altersvorsorge bemängelt, dass sie zu riskant sind und gleichzeitig einen zu geringen Aktienanteil aufweisen. Zu dieser Thematik erhalten Sie mehr Infos unter finanzwelt.de. Diese falsche Methodik stellt das Urteil der Spitzenorganisation der Verbraucherverbände in Frage, dass die verkauften Finanzprodukte für die Altersvorsorge zum überwiegenden Teil nicht bedarfsgerecht sind.

Ungeeignete Bewertungskriterien

Allgemein hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen wenig sinnvolle Bewertungsmaßstäbe verwendet, um die Qualität von Altersvorsorgeberatung und -produkten einzustufen. Der GDV erläutert in seiner Stellungnahme, dass beim Abschluss von Lebensversicherungen und ähnlichen Finanzprodukten Kritik an zu hohen Kosten unangemessen ist. Schließlich ist qualifizierte Beratung nicht zum Nulltarif zu haben. Auch für eine unabhängige Honorarberatung fallen Gebühren an. Genauso wenig zielführend ist die Kritik der Verbraucherzentralen an der mangelnden Flexibilität bei vielen Sparprodukten für die Altersvorsorge. Dabei wird übersehen, dass eine Lebensversicherung oder eine Riester Versicherung nur als Basis für einen finanziell abgesicherten Ruhestand taugt, wenn sie diszipliniert durchgehalten wird. Der Sparer muss Monat für Monat in seinen Vertrag die vereinbarten Beiträge einzahlen, um am Ende der Laufzeit die zugesagten Leistungen der Versicherung zu erhalten. Eine zu große vertragliche Flexibilität, bei der die Beitragsleistungen zu einer Versicherung nach Belieben gekürzt werden können, wirkt kontraproduktiv, weil sie den Kunden nicht zum Sparen motiviert.

Vertrauen in die private Altersabsicherung

Es wäre wünschenswert, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen Kunden nicht weiter mit fragwürdiger Kritik an Sparprodukten für die Altersvorsorge irritiert. Der Abschluss einer Versicherung für den Ruhestand, ob es sich dabei um einen Riestersparplan oder eine kapitalgebundene Lebensversicherung handelt, ist unverzichtbar, um im Ruhestand nicht zu verarmen.

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