Ratgeber: Schuppenflechte als chronische Krankheit anerkennen lassen
Wer an Schuppenflechte leidet und von seiner Krankenkasse als chronisch krank eingestuft werden möchte, sollte zuvor berechnen, ob die gesetzlichen Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel, Medikamente, Physiotherapie und Pflege mehr als ein Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens betragen. Erst dann sollte ein entsprechendes Formular vom Arzt ausgefüllt und der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden, denn nur Beträge über ein Prozent werden erstattet.
Was ist bei der Anerkennung der Schuppenflechte als chronische Krankheit zu beachten?
Um sich Beträge oberhalb der Zuzahlungsgrenze durch die Krankenkasse erstatten zu lassen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Der Antragsteller kann sich für ein Jahr von den gesetzlichen Zuzahlungen durch die Krankenkasse befreien lassen. Er erhält eine Karte, mit der er sich in der Physiotherapie, Apotheke oder im Krankenhaus ausweist.
- Der Betroffene sammelt die Belege und reicht diese zu Beginn des neuen Jahres mit einem Antrag ein.
- Im Fall einer Ablehnung des Antrags ist innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse einzulegen. Die Verfahren des Widerspruchs oder eine Klage beim Sozialgericht sind kostenlos.
Wer wird als chronisch krank anerkannt?
Betroffene mit einer Behinderung oder Erwerbsminderung von 60 Prozent, sowie bei Pflegestufe zwei und drei werden anerkannt. Menschen, die dauerhaft auf medizinische Versorgung angewiesen sind, um eine Krankheit nicht lebensbedrohlich zu verschlimmern, die Lebenserwartung zu verringern oder die Lebensqualität zu beeinträchtigen, haben ebenfalls ein Recht darauf, als chronisch krank anerkannt zu werden. Der behandelnde Arzt sollte gegenüber der Krankenkasse verdeutlichen, wodurch die Lebensqualität seines Patienten bei Schuppenflechte dauerhaft eingeschränkt wird. Dazu gehören Beeinträchtigungen im öffentlichen Leben, in den sozialen Kontakten, in der Berufs- und Kleiderwahl, durch Juckreiz, Infektionsgefahr und verminderten Schlaf, in der Leistungsfähigkeit und Beweglichkeit bei Psoriasis Arthritis.
Sollten Betroffene mit Schuppenflechte keine Anerkennung als chronisch krank erhalten und auch das Widerspruchsverfahren ohne Erfolg sein, gilt für sie eine gesetzliche Zuzahlungsgrenze von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens. Auch in diesem Fall lohnt es sich, seine Ausgaben zu prüfen und bei Überschreitung der Zuzahlungsgrenze einen Antrag zur Erstattung durch die Krankenkasse einzureichen. Hilfe zu allen Fragen bieten unabhängige Beratungsstellen für Patienten.
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