Lagerung von Gefahrstoffen in der Werkstatt – rechtliche Bestimmungen
Jeder, der in seiner Werkstatt gefährliche Stoffe lagert, muss diese sachgemäß unterbringen. Das gilt auch, wenn Ihre Werkstatt keinen Lagerraum hat oder die Gefahrstoffe direkt am Arbeitsplatz untergebracht sind. Viele Handwerker sind sich der gesetzlichen Bestimmungen nicht im vollen Umfang bewusst.
Begriffe richtig einordnen
Damit es keine Zweifel darüber gibt, welche Stoffe Gefahrstoffe sind, gibt es eine Kennzeichnungspflicht. Alle Stoffe, deren Behältnis mit einer orangenfarbenen Kennzeichnung versehen ist, gehören zu den Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Unter Lagern sollten Sie nicht nur die Bevorratung in einem Lagerraum verstehen. Jedes Aufbewahren zur späteren Verwendung wird als Lagerhaltung verstanden, auch ein offenes Behältnis am Arbeitsplatz, dem die Stoffe in der Werkstatt ständig entnommen werden. Eine Ausnahme ist das kurzfristige Abstellen während eines Arbeitsprozesses. Der offene Behälter mit Getriebeöl, der ständig in der Werkstatt steht, gehört zur Lagerhaltung, das Abstellen einer kleinen Kanne, mit der es eingefüllt wird, ist keine Lagerung. Im Sinne des Gesetzes muss also die Werkstatt selber als Lagerraum angesehen werden, demnach sind auch die entsprechenden Vorschriften anzuwenden.
Anforderungen an Lagerräume erfüllen
Kurz gesagt müssen Lagerräume so gestaltet sein, dass durch die darin gelagert gefährlichen Stoffe keine Gefahren entstehen. Der Boden muss undurchlässig und der Raum gut durchlüftet sein. Die Stoffe dürfen weder ins Erdreich einsickern können, noch darf es zu einer erhöhten Konzentration von Ausdünstungen oder Gasen in der Luft kommen. In Werkstätten ist ein Sicherheitsschrank oft die einzige Lösung um gefährliche Stoffe zu lagern. Die Schränke können bei Bedarf an eine technische Abluftanlage angeschlossen werden. Erdung und Zwangsschließung im Brandfall schützen vor Explosionen. Zusätzlich haben sie einen festen Boden, eventuell auslaufende Chemikalien können nicht im Boden versickern. Je nach Ausführung ist der Sicherheitsschrank auch für die Aufbewahrung von Gasflaschen geeignet. Flaschen und Armaturen bleiben im Schrank, für die Entnahme gibt es spezielle Durchführungen.
Sicherheitsschränke für eine gesetzeskonforme Lagerung
Für die speziellen Probleme bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Werkstätten sind Sicherheitsschränke erforderlich. Ohne diese Spezialbehältnisse ist eine sichere Lagerung nahe am Arbeitsplatz nicht möglich.
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