Steuern sparen mit Schenkungen

Die Erbschaft wird versteuert und die Rechnung zahlt der Erbende – so der Plan des Staates. Werden nicht Barmittel, sondern Anlagen wie etwa ein Eigenheim vererbt, kann die veranschlagte Erbschaftssteuer beim Begünstigten schnell zu finanziellen Problemen führen. Gute Strategien sind gefragt – so auch bei Schenkungen.

Strategien entwickeln – solange man noch lebt

Wer verdient, wer Nahrung zu sich nimmt, wer kauft und tankt – bei fast jeder alltäglichen Aktion werden Steuern gezahlt. Aus so ziemlich allem, was getan oder gelassen wird, zieht der Staat seinen finanziellen Vorteil. Wer das Auto ordnungsgemäß parkt, zahlt per Parkticket Steuern an den Staat, wer das Auto nicht ordnungsgemäß parkt, erhöht den Gewinn des steuerzahlenden Abschleppdienstes. Nichtsdestotrotz erarbeiten viele Zeitgenossen dennoch stattliche Beträge, die dann – am Ende aller Tage – ohne hohe Zusatzkosten vererbt werden sollen. Dies ist problematisch, denn auch die Erbschaft ist zu versteuern.

Grenzwertig – das Vermögen übertragen

Eine praktikable Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu umgehen, ist das Nicht-Vererben des Vermögens. Dazu muss es allerdings bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Bargeld kann verschenkt werden, doch Anlagevermögen erfordert meist eine förmliche Übertragung auf den Beschenkten. Doch auch das Schenken ist nicht immer steuerfrei. So können alle zehn Jahre folgende Beträge steuerfrei verschenkt werden:
– 500.000 Euro an den Partner
– 400.000 Euro an die Kinder
– 200.000 Euro an die Enkel
– 200.000 Euro an die Großmutter/Großvater.

Alles, was darüber hinausgeht, oder aus anderen Gründen steuerpflichtig wird (wie etwa Sachwerte zu anderen Höchstgrenzen), unterliegt der Erbschaftssteuerpflicht. Die Erbschaftssteuer beträgt bei einem Erben mit Steuerklasse I:
– bis 75.000 Euro Erbschaftswert, etwa 7 Prozent Erbschaftssteuer
– bis 300.000 Euro Erbschaftswert, etwa 11 Prozent Erbschaftssteuer
– mehr als 26 Millionen Euro, 30 Prozent Erbschaftssteuer

Die Form wahren

Wichtig ist es, die Transaktionen frühzeitig zu planen und mit Fachleuten zu besprechen. Fehler in der Form können leicht zu Verdachtsmomenten bei den Finanzbehörden führen, was meist Betriebs- oder Steuerprüfungen nach sich zieht. Das Hinzuziehen einer Rechtsberatung hilft, künftigen Ärger zu vermeiden (so zum Beispiel Rose & Partner). Besonders wichtig für die Schenkenden ist die Beurkundung der Schenkung beim Notar, denn nicht zuletzt werden zu Lebzeiten erhebliche Beträge an Dritte überlassen. Oft sind Schenkungen mit Pflichten verbunden, die im Notarvertrag zuverlässig und gerecht geregelt werden können.

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