Marken- und Kennzeichenrecht – hierauf sollten Unternehmen achten!
Das Marken- und Kennzeichenrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete des deutschen Rechts. Es ist dem Zivilrecht zuzuordnen und fungiert dabei als eine Mischform von Wettbewerbsrecht und Recht des geistigen Eigentums.
Zum Markenrecht (früher Kennzeichenrecht) zählt nicht nur das Recht an Merken, sondern auch das Recht an geschäftlichen Bezeichnungen und das Recht an geographischen Herkunftsangaben. Für alle Bereiche gilt, dass Rechte und Pflichten für Unternehmen sowohl aufgrund einer Eintragung in das Markenregister als auch ohne Eintragung durch Benutzung entstehen können. Für Unternehmen, die ihre Produkte möglichst umfassend schützen und vermarkten wollen, gilt es aufgrund der umfassenden Rechtslage einiges zu beachten.
Das sollte beachtet werden
Wer ganz sicher gehen will, dass seine Marke umfassend gegen Missbrauch durch Dritte geschützt ist, sollte eine Markenanmeldung vornehmen (Registermarke). Dies ist zwar zu Beginn mit einigen Kosten verbunden, verhindert aber bei Rechtsstreitigkeiten, dass dargelegt werden muss, dass diese Marke sich im Verkehr durchgesetzt hat. Voraussetzung für eine Eintragung ist, dass die Marke überhaupt eintragungsfähig ist. Dafür muss sie zunächst abstrakt markenfähig sein, also dazu geeignet sein, dass das vorgesehene Zeichen überhaupt unterscheidungsfähig ist. Ferner entstehen rechtsförmliche Markenstreitigkeiten wie Löschungsanträge beim DPMA (Deutsches Patent- und Marken Amt) oftmals dadurch, dass sogenannte absolute Schutzhindernisse vorliegen. Als solche in der Hauptsache zu nennen sind vor allem die fehlende graphische Darstellbarkeit des Zeichens sowie ein etwaiges Freihaltebedürfnis. Letzteres liegt vor allem bei Wortmarken vor, welche eine Gattungsbezeichnung darstellen. Es ist für ein Unternehmen zum Beispiel unmöglich die Marke “Beleuchtung” für von ihr hergestellte Lampen zu benutzen. Die genannten absoluten Schutzhindernisse wiederum können nur dadurch überwunden werden, dass sich die Bezeichnung am Markt durchgesetzt hat, was eine umfassende Bekanntheit des Produkts/des Zeichens voraussetzt.
>h2>Schutzhindernisse beachten
Ferner gilt es die sogenannten relativen Schutzhindernisse zu beachten, die zum Beispiel vorliegen, wenn eine ähnliche Marke mit älterem Zeitrang der Markenanmeldung entgegensteht.
Nicht eingetragene Marken genießen Schutz nur, wenn sie über Jahre eine gewisse Bekanntheit auf dem betreffenden Markt erreicht haben.
Wer nicht mit einer eigenen Marke auf dem Markt agieren möchte, sollte darüber nachdenken für bereits bestehende Marken/Produkte Markenlizenzen zu erwerben. So kann ebenfalls der Schutz einer Marke genossen werden. Es finden sich weitere Informationen unter bbs-law.de.
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