Das sollten Sie vor der Gründung einer GmbH wissen
Bei der Gründung einer GmbH ist einiges zu beachten, damit, schon aus steuerlicher Sicht, keine Fehler gemacht oder womöglich Vorteile und Begünstigungen nicht ausreichend genutzt werden. Durch rechtzeitige Information könnten solche Probleme vermieden werden.
Manche Kostenarten sind vorher zu klären
Beispielsweise muss mit Beginn der Buchführung geklärt sein, welche Steuerart zur Anwendung kommen. Gerade hier können gravierende Fehler gemacht werden. Erhebliche Folgen sind beispielsweise zu erwarten, wenn zu Beginn des Unternehmens fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass die zu erbringenden Leistungen nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegen.
Kosten, welche noch vor der erfolgten Unternehmensgründung angefallen sind, können meist steuerlich berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere Kosten für Reisen, Bewirtung, Literatur und Beratung. Diese können, insbesondere bei einer GmbH-Gründung, erheblich ins Gewicht fallen.
Unterschiedliche Möglichkeiten der Gesellschaftsgründung
Bei einer GmbH-Gründung wird, vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages, eine Vorgründungsgesellschaft eingerichtet, die von einer Vorgesellschaft, mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, abgelöst wird.
Am Ende steht, mit Eintrag ins Handelsregister, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hier können nur dann Gründungsaufwendungen geltend gemacht werden, wenn diese nach Abschluss der Vorgesellschaft entstehen. Daran wird deutlich, dass sowohl die Art als auch der Zeitpunkt der Aufwendungen nicht unwichtig ist. Ähnlich verhält es sich mit der Haftung und dem Stammkapital. Die entsprechenden Beschlüsse, Festlegungen und Eintragungen bedürfen meist ausführlicher Ausarbeitung und verursachen ebenfalls Kosten.
Noch komplizierter wird es bei einer GmbH & CO. KG-Gründung. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten empfiehlt es sich unter Umständen auch, eine Vorratsgesellschaft zu erwerben. Dies kann erhebliche Zeit und Kosten sparen. Als Vorratsgesellschaft wird eine Kapitalgesellschaft bezeichnet, die von Beginn an nicht mit der Absicht gegründet wurde, eine wirtschaftliche Betätigung aufzunehmen. Sie soll später als eine Art “Hülle” mit entsprechender Rechtsform, z.B. AG oder GmbH & Co. KG, an Dritte verkauft werden. Diese wiederum nutzen diese Hülle zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit. Im Gegensatz zu einer Mantelgesellschaft ist eine Vorratsgesellschaft vor dem Verkauf noch nie einer Geschäftstätigkeit nachgegangen.
Ruhiges Fahrwasser durch rechtzeitige Detailkenntnis
Je früher sich die Beteiligten einer Unternehmensgründung mit den Details befassen, umso eher können Fehler und spätere Überraschungen bei Betriebsprüfungen vermieden werden.
Similar Posts: