Die staatliche Förderung bei Existenzgründungen
Existenzgründung mit staatlicher Förderung wird heute immer noch in Verbindung mit den ehemaligen Ich-AGs gebracht. Eine Zeit in der jeder mit den merkwürdigsten Ideen ohne großen Aufwand staatliche Förderung über das Arbeitsamt (so damals die Bezeichnung) beantragen konnte. Diese Zeiten sind längst vorbei. Natürlich gibt es die staatliche Förderung weiterhin in vollem Umfange, doch jeder Interessent muss nun detaillierte Unterlagen zu seinem Vorhaben vorlegen. Dieses beinhaltet auch den Businessplan (das sogenannte Gründungskonzept).
Gründungsarten
Zunächst zu den einzelnen Gründungsarten der staatlichen Förderung, die in ihrer Art durchaus vielfältig sind. Die Darlehensförderung, hier werden über die Hausbank günstige Existenzgründerdarlehen vermittelt. Die Zinsen sind niedrig und die Hausbank ist von der Haftung freigestellt. Zur Verbesserung, der eigen Fähigkeiten oder der von Mitarbeitern, besteht die Ausbildungsförderungen, die sich weiter gliedert in die Personalförderung, wobei Förderungen bei Einstellungen von bestimmten Mitarbeitergruppen erfolgen. Zusätzlich bestehen Beratungskostenzuschüsse für alle Existenzgründungsberatung vor und während der Selbstständigkeit. Detaillierte Informationen zu diesem Thema lassen sich auf Gruenderlexikon.de nachlesen. Der wichtigste Aspekt ist für viele jedoch, die bereits im Anfang benannte staatliche Förderung, die vom Arbeitsamt, heute Jobcenter, geleistet wird. Diese richtet sich auf die Lebenshaltungskosten, die Miete und dem Erhalt aller Sozialversicherungen sowie der Krankenversicherung. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, die davon abhängig sind, ob die Gründung aus dem Beruf heraus folgt oder aus der Arbeitslosigkeit (ALG I oder ALG II).
Höhe des Zuschusses
Im Grundsätzlichen richtet sich der Zuschuss auf 9 Monate, deckend für alle privaten Kosten, also die bereits erwähnten Versicherungen, nebst Miete und Lebenshaltung. Insgesamt können Ledige so bis zu 19.000 Euro und Verheiratete mit Kind bis zu 24.000 Euro erhalten. Wichtig ist hierbei, dass der Antragsteller zu einem noch einen Anspruch auf 90 Tage Arbeitslosengeld I besitzt und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung vorgenommen hat. Werden diese Kriterien nicht erfüllt und bezieht der Antragsteller ALG II kann ein Einstiegsgeld (allerdings wenig attraktiv) auf bis zu zwei Jahre ausgezahlt werden. Praktisch meistens aber nur 6 bis 9 Monate. Die Höhe liegt bei 50% der ALG II Regelleistung.Similar Posts:
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