Unternehmensformen

Unter Unternehmensformen versteht man im Allgemeinen die Unterscheidung zwischen nicht gewerblichen Privatunternehmen sowie auch gewerblichen Einzelunternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen. Ebenso kann man diesbezüglich zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen und Vereinen unterscheiden. Im Folgenden sollen die letzteren vier genannten Formen einmal näher beschrieben werden, um die Unterschiede erkenntlich zu machen.

Personengesellschaft

Bei der Personengesellschaft handelt es sich zunächst einmal um mindestens zwei oder mehr juristische natürliche Personen, die zum Erreichen gemeinsamer Ziele eine Gesellschaft gründen. Das besondere bei dieser Unternehmensform ist, das die Gesellschaft keine juristische Person ist, jedoch trotzdem Rechten und Pflichten hat. So haften in einer Personengesellschaft die Gesellschafter beispielsweise uneingeschränkt sowohl mit dem Privat- als auch mit dem Gesellschaftsvermögen, davon ausgenommen ist lediglich die Untergruppe der KGs (Kommanditgesellschaft), bei denen die Gesellschafter nur mit der eingetragenen Haftungssumme des Handelsregisters haften. Gängige Formen für diese Art von Unternehmen sind neben den erwähnten KGs auch die Offenen Handelsgesellschaften (OHG), die wie auch die KGS als GmbH und Co. KG bzw. OHG geführt werden können. Ebenso dazu gehören die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft) oder auch Partnergesellschaften.

Kapitalgesellschaft

Bei der zweiten Gruppe, den Kapitalgesellschaften, handelt es sich um Mitglieder einer Körperschaft des privaten Rechts, welche einen zumeist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Die Rechte und Pflichten werden über den Gesellschaftsvertrag der KGs geregelt und sie ist eine juristische Person, wobei es vom Gesetzgeber her Kapitalaufbringungs- und -Erhaltungsvorschriften für die jeweiligen Gesellschaften gibt. Das besondere an den KGs ist, dass sie nach erfolgreicher Gründung nicht mehr unmittelbar haftbar gegenüber Gläubigern sind, was den wesentlichen Unterschied zu den Personengesellschaften ausmacht. Die bekanntest Form dabei sind die Aktiengesellschaften (AGs) bzw. die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und auch die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Stiftung

Die dritte der Unternehmensformen die beschrieben werden soll ist die Stiftung, wobei es sich um eine Einrichtung handelt, die durch ein Vermögen eines oder mehrerer Stifter einem festen und zumeist wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck nachgeht und versucht diesen zu erfüllen. Das Vermögen an sich, also die Einlage, bleibt dabei zumeist unangetastet und die Zweckerfüllung erfolgt durch die Erträge des Kapitals. Hierbei ist zudem eine Unterscheidung in Förder- und operative Stiftungen zu machen, erstere geben selbst nur finanzielle Mittel zur Förderung von Maßnahmen an Dritte weiter, während letztere auch selbst mit Projekten aktiv werden, um die Zwecke der Stiftung zu erfüllen. Eine Stiftung selbst hat zumeist keine Mitglieder und wird durch den Staat mittels der Stiftungsaufsicht kontrolliert, da z.B. auch Tote mittels des Testaments Stiftungen gründen können.

Verein

Abschließend sei noch ein Blick auf die letzte der Unternehmensformen die Vereine gelegt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck freiwillig und dauerhaft vereinigen, wobei der Erhalt des Vereins nicht vom Wechsel seiner Mitglieder abhängig ist. Besteht ein Verein aus Mitgliedern von unterschiedlichen Herkunftsländern so wird er auch International genannt. Hierbei können weitere Arten von Vereinen identifiziert werden, wie beispielsweise Selbstzweckvereine, die das Wohl ihrer Mitglieder auf dem gewählten Gebiet verfolgen, ideelle Vereine, die oftmals gemeinnützig sind oder bestimmte nicht kommerzielle Interessen und Ziele verfolgen, oder aber Selbst- und Fremdhilfe-Vereine, die anderen Menschen bzw. auch sich selbst durch die Arbeit des Vereins helfen möchten.

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