Arbeit als Beamter
Die Arbeit als Beamter unterscheidet sich zunächst einmal darin von anderen Arbeitsverhältnissen, dass der Beamte in einem öffentlichen Dienst- oder Treueverhältnis zur BRD, einem seiner Bundesländer oder aber als juristische Person des öffentlichen Rechts steht. Obwohl auch andere Personen wie Angestellte, Auszubildende oder allgemeine Arbeiter im öffentlichen Dienst beschäftigt sein können, unterliegen diese nicht verbeamteten einem privaten Arbeitsrecht. Auch für Soldaten und Richter gilt dies, die ebenfalls für den öffentlichen Dienst arbeiten, jedoch anderer Regelungen hinsichtlich des Dienstrechts besitzen.
Voraussetzungen
Abhängig ist die Arbeit als Beamter vor allem von der eigenen Ausbildung, denn auch im Staatsdienst gibt es fast jede Berufsgruppe, die dort vertreten sein kann. Nach der Ausbildung, ob sie nun direkt in der späteren Dienststelle oder vorher bei privaten Unternehmen vorgenommen wurde, richtet sich neben der Tätigkeit auch die Besoldungsstufen der Beamten. So reicht für den einfachen Dienst zum Beispiel der Hauptschulabschluss einer normalen Schule aus, für den mittleren Dienst wird jedoch schon ein Realschul- oder Fachoberschulabschluss bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt. Der gehobene Dienst vereint die Abschlüsse der allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife sowie der Fachhochschulreife unter sich, wohingegen der höhere Dienst nur durch ein dreijähriges abgeschlossenes Hochschulstudium bekleidet werden kann. Neben den unterschiedlichen Beamtendiensten ist zudem eine Einteilung in technischen und nichttechnischen Dienst üblich. Die Arbeit als Beamter ist hierbei zumeist fest vorgezeichnet und die bei Einstellung eingeschlagene Beamtenlaufbahn wird in der Regel nicht verlassen, Ausnahmen gibt es hier nur bei entsprechender Weiterbildung und dem Bestehen einer Prüfung, die eine Erhöhung des Dienstes möglich machen können.
Tätigkeiten
Die hauptsächlichen Beschäftigungsfelder im Beamtendienst sind zumeist in der Verwaltung oder im Finanz- und Wirtschaftswesen zu suchen. Dies kann zum einen bedeuten, dass der angehende Beamte ein vorheriges Studium in diesem Bereich besucht haben muss, oder beispielsweise im mittleren Dienst zur Ausbildung auf eine Verwaltungsfachschule geschickt wird. Die Handlungen und des Beamten müssen dabei stets nach Recht und Gesetz erfolgen, was per Unterschrift bei der Einstellung bestätigt werden muss. Ferner gibt es ein Weisungsrecht, wonach ein Beamter den Ausführungen seines Vorgesetzten folgen muss. Umgekehrt kann und muss er unrechtmäßige Weisungen von Vorgesetzten an geeigneter Stelle melden. Bei zuwiderhandeln gegen die mittels Diensteid geschworenen Rechte und Pflichten des Beamten kann es zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zum Rauswurf aus dem Dienst kommen. Ein anderes Arbeitsfeld neben den Bürotätigkeiten der Verwaltungen sind zudem Tätigkeiten auf den Gebieten des Polizei- und Feuerwehrdienstes, als Lehrkraft an Schulen oder auch als Kirchenbeamter.
Regeln
Einige ansonsten normale Bürgerrechte sind für Beamte jedoch auch eingeschränkt. So ist es ihnen zum Beispiel nicht erlaubt an Streiks teilzunehmen, auch politische Äußerungen während des Dienstes sind nicht erlaubt, da der Beamte dem ganzen Volk und nicht einzelnen politischen Gruppierungen dienen soll. Dies muss er vor allem auch bei gemeinnützigen Entscheidungen beachten, stets muss das Allgemeinwohl vor sein eigenes Wohl oder seine Interessen gehen. Auch etwaige Nebenverdienste sind den Beamten mit einigen Ausnahmen nicht gestattet, wobei künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten zumeist erlaubt sind aber dennoch gegenüber dem Dienstherrn kenntlich gemacht werden müssen.
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